Erklärung zur Barrierefreiheit nach BFSG

Wir haben unsere Website im Hinblick auf Barrierefreiheit überprüft.

Als Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. € fallen wir gemäß § 2 Nr. 17 BFSG in die Kategorie „Kleinstunternehmen“ und sind nach § 3 Abs. 3 BFSG von den Verpflichtungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ausgenommen.

Folgen des Ausschlusses

  • Wir sind von den gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen ausgeschlossen (§ 3 Abs. 3 BFSG).
  • Es besteht daher kein Anspruch auf Durchsetzung oder Erstattung nach dem BFSG (§ 27 ff. BFSG betreffen nur verpflichtete Unternehmen).
  • Eine verpflichtende Überwachungs- oder Durchsetzungsstelle ist für uns nicht zuständig (§ 33 ff. BFSG).
  • Unser freiwilliges Engagement


    Trotz unseres gesetzlichen Ausschlusses ist es uns wichtig, unsere Website möglichst nutzerfreundlich und zugänglich zu gestalten. Daher bemühen wir uns freiwillig, die Inhalte so barrierearm wie möglich anzubieten und uns an den internationalen Richtlinien (WCAG) zu orientieren.